Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, BPL 42, P 23
Grundstück: Flur-Nr. 703/0, Gem. Hausham, Nähe Huberbergstraße
Antragsteller: Nerz Susanne und Oliver
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0 (T) Parzelle 23 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einzelgarage und Carport.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,48 m x 10,00 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°. Zudem wird die Garage unterkellert und dadurch eine zweite Wohneinheit geschaffen. Der Zugang erfolgt über eine die Baugrenzen überschreitende Außentreppe. Diese Überschreitung ist aber gemäß Punkt 3.3 der Textlichen Festsetzungen zulässig.
Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. 22 hat gegenüber den Antragstellern mündlich und mit Email seines beauftragten Immobilienbüros vom 27.04.2023 schriftlich erklärt, dass er in der nächsten Zeit keinen Bauantrag einreichen wird, da bisher weder der Notarvertrag zustande gekommen ist noch ein Eingabeplan erstellt wurde. Dies hat zur Folge, dass die Nachbarpartei ihren späteren Bauantrag hinsichtlich der o.a. Vorgaben mit dem bereits genehmigten bzw. im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauantrag der Familie Nerz abstimmen muss.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr