Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, BPL 41, P 9
Grundstück: Flur-Nr. 707/4, Gem. Hausham, Nähe Huberspitzweg
Antragsteller: Bostan Nurhan und Mehmet
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 707/4 (T) Parzelle 9 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,00 m x 10,71 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°.
Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für die Parzelle 10 wird in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als nachfolgender TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Höhe, Dachform und Dachneigung überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr