Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 707/4 (T) Parzelle 8 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,25 m x 10,96 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°, wird aber geändert auf 26,6°. Das Gebäude überschreitet mit einer Breite von 7,25 m die Baugrenzen um 0,25 m und mit einer Grundfläche von 79,46 m² die festgesetzte Grundfläche um 4,46 m².
Gemäß den Textlichen Festsetzungen Nr. 3.4 dürfen die festgesetzten Außenmaße ausnahmsweise um 0,25 m überschritten werden und dementsprechend auch die Grundfläche, sofern für das Gebäude ein Energiebedarf von max. 30 kWh / (m²a) nachgewiesen werden kann. Dem Antrag auf Ausnahme wurden durch die Antragsteller eine entsprechende Bestätigung beigelegt.
Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für die Parzelle 7 wurde in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als vorheriger TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Höhe, Dachform und Dachneigung überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller.
Bezüglich der Fassadengestaltung unterscheiden sich diese darin, dass die Antragsteller der Nachbarparzelle eine weiße Fassade planen und die Antragsteller eine Holzverschalung ab dem
1. OG sowie Fensterläden an den Fenstern. Zudem befindet sich die Eingangstüre auf der Südseite.