Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Widmung Abwinkelbachstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch die Erschließungsmaßnahmen für das Einheimischenprogramm in den Bebauungsplänen 41 und 42 gibt es für beide Baugebiete eine Hauptzufahrtsstraße.
Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 26.04.2023 wurde der Straße der Name „Abwinkelbachstraße“ gegeben. Um die amtliche Zuteilung der Hausnummern durchführen zu können, ist nun die Widmung zur Gemeindestraße notwendig.
Die Abwinkelbachstraße beginnt an der Brücke zur Schlierachstraße (östliche Grenze der Fl.Nr. 711) und endet im Gebiet des Bebauungsplanes 42 (Nordwestliche Grenze der Parzelle 18).
Die Länge der Straße beträgt 575 m, die Breite liegt bei 5,50 m zzgl. Gehweg.
Der Straßenbaulastträger der Straße ist die Gemeinde Hausham.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Abwinkelbachstraße als Gemeindestraße zu widmen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlage des Bestandverzeichnisses) durchzuführen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Abwinkelbachstraße als Gemeindestraße zu widmen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlage des Bestandverzeichnisses) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2023 07:47 Uhr