Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Änderung der Widmung Huberspitzweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Huberspitzweg ist nach seiner Widmung von 1995 bzw. 2012 erst als Straße zum Gewerkschaftshaus und als Huberspitzweg gewidmet.

Nach der bestehenden Widmung ist der Anfangspunkt an der Einmündung in die Schlierachstraße bei der Schlierachbrücke und der Endpunkt am östlichen Ende der Brücke über den Huberbach.

Durch die Widmung der „Abwinkelbachstraße“ in dem unteren Bereich der Straße bis zur Abzweigung in Richtung des BG 42 soll die Widmung des Huberspitzweges nun geändert werden.

Der neue Anfangspunkt des Huberspitzweges liegt an der Abbiegung der Abwinkelbachstraße. Der Endpunkt sowie die Breite bleiben gleich.

Durch diese Änderung hat der Huberspitzweg nun eine Länge von ca. 75 m. 

Die Straßenbaulast bleibt beim Grundstückseigentümer, somit bei der Gemeinde Hausham.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Änderung der Widmung des Huberspitzweges.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlage des Bestandverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Änderung der Widmung des Huberspitzweges.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlage des Bestandverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2023 07:47 Uhr