Bauantrag zur Erweiterung und Aufstockung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Carports
Grundstück: Flur-Nr. 1202/19, Gem. Hausham, Tratberg I Nr. 6
Antragsteller: Gaedke Jeanette
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Grundstück gibt es bereits einen genehmigten Bauantrag aus dem Jahr 2021, der eine Erweiterung und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses vorsieht. Im Zuge der begonnenen Baumaßnahmen hat sich ergeben, dass das Bestandsgebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden muss.
Der Neubau wird lagemäßig geringfügig verschoben, so dass das Gebäude künftig zwischen den beiden auf dem Grundstück vorhandenen Schmutzwasserkanälen steht. Dadurch ergeben sich zum genehmigten Bauvorhaben geänderte Außenmaße mit 13,50 m x 10,30 m (bisher 12,99 m x 11,00 m). Die Wandhöhe beträgt 6,50 m mit einer Dachneigung von 26°.
Die Abstandsflächen nach gemeindlicher Satzung können auf dem Grundstück eingehalten werden, ebenso können die nach gemeindlicher Stellplatzsatzung benötigten 4 Stellplätze für 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück hergestellt werden.
Das Dach des angebauten Technikgebäudes stellt aufgrund der Hanglage gleichzeitig den Eingangsbereich zur Wohneinheit im 1. OG dar sowie die Terrasse für die Wohnung im 1. OG und wird deshalb als Flachdach ausgebildet.
Gemäß § 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes sind Dächer von Nebengebäuden als Sattel- oder Pultdächer auszubilden. Bei starker Hangneigung oder zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand können auch Flachdächer zugelassen werden. Diese Voraussetzungen treffen für das Technikgebäude zu.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Das Flachdach für das angebaute Technikgebäude wird gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes zugelassen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Das Flachdach für das angebaute Technikgebäude wird gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2023 07:47 Uhr