Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Bauantrag für einen Anbau und Umnutzung der bestehenden Garage in ein Lager Grundstück: Flur-Nr. 1159/58, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 17 Antragsteller: Kerschbaumer Oliver und Kerschbaumer Alexander


Daten angezeigt aus Sitzung:  -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Antragsteller planen, den als Lager genutzten Anbau auf der Südseite zu erweitern. Dabei wird die südliche Hauswand um 4,25 m nach Osten verlängert und das Dach mit der gleichen Dachneigung wie der Bestand fortgeführt. Dabei gehen die Dachflächen des Hauptgebäudes und des Anbaus ineinander über. Sowohl die Dachneigung des Haupthauses als auch die Dachneigung des Anbaus betragen ca. 9,5°

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ in einem Mischgebiet. Der Erweiterungsbau liegt außerhalb der für das Grundstück vorgesehenen Baugrenzen.
Um das Bauvorhaben verwirklichen zu können, wäre der Bebauungsplan zu ändern oder eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Mit einer Fläche von 34,26 m² handelt es sich bei dem Erweiterungsbau im Vergleich zur bestehenden Bebauung mit einer Grundfläche von ca. 301 m² um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen. Die Außenansicht wird durch den Erweiterungsbau ebenfalls nur unwesentlich verändert und die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Unter diesen Aspekten ist eine Abweichung städtebaulich vertretbar.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den geplanten Anbau eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ hinsichtlich der Baugrenzen. Aufgrund der im Bestand vorhandenen Dachneigung von ca. 9,5° wird für den Anbau ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachneigung erteilt.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den geplanten Anbau eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ hinsichtlich der Baugrenzen. Aufgrund der im Bestand vorhandenen Dachneigung von ca. 9,5° wird für den Anbau ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachneigung erteilt.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den geplanten Anbau eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ hinsichtlich der Baugrenzen. Aufgrund der im Bestand vorhandenen Dachneigung von ca. 9,5° wird für den Anbau ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachneigung erteilt.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2023 11:58 Uhr