Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Grundstück: Flur-Nr. 1039/95, 1039/96, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 32 Antragsteller: IB Haus und Grundbesitz Immobilien GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage. Das geplante Einfamilienhaus soll die Maße 12,00 m x 9,00 m erhalten mit einer angebauten Doppelgarage (6,73 m x 5,80 m). Die Wandhöhe soll 6,90 m betragen und die Dachneigung 26°, so dass auch das Dachgeschoss im Bereich des Firsts als Wohnraum genutzt werden kann.

Für das Grundstück gibt es bereits einen genehmigten Vorbescheid für ein Doppelhaus mit den Maßen 13,00 m x 9,00 m, Wandhöhe 6,90 m.

Für die beiden Wohnungen sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung 3,5 – somit 4 Stellplätze nachzuweisen. Im Bauantrag sind nur 3 Stellplätze eingezeichnet, die Anlage eines 4. Stellplatzes sollte aber möglich sein.

Die Bergmannstraße hat durch Grundstücksteilungen, Anbauten an die Bestandsgebäude etc. in den letzten Jahren bereits ein gewisses Maß an Nachverdichtung erfahren. Dennoch wird die gemäß § 17 BauNVO zulässige GRZ von 0,4 für ein Allgemeines Wohngebiet nicht überschritten.
Die GRZ für das geplante Bauvorhaben beträgt 0,35.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen mit der Maßgabe, dass 4 Stellplätze nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2023 11:58 Uhr