Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet III"; Bauantrag von Herrn Thomas Handke zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie einer Lagerhalle, Antrag auf Änderung der Festsetzungen durch Text Grundstück: Flur-Nr. 1351/17, Gemarkung Hausham, Industriestraße 1 c -Änderungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss-


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“ soll auf Wunsch des Bauherrn geändert werden.
Herr Handke plant, an der Westseite des Wohn- und Geschäftshauses einen Balkon im gleichen Stil anzubringen wie an der Ostseite des Hauses. Bisher ist lediglich ein französisches Geländer vorgesehen. Da das Haus im Westen auf der Baugrenze gebaut wird, ragt der geplante Balkon über die Baugrenze hinaus. Gemäß § 23 BauNVO kann ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden, im Bebauungsplan können diese Ausnahmen vorgesehen werden. Daher sollen die textlichen Festsetzungen des Bebauungs-planes unter 5.1.2 Maß der baulichen Nutzung ergänzt werden durch folgenden Satz:

Balkone sind außerhalb der umlaufenden Baugrenzen zulässig, wenn ihre Abstandsflächen gemäß der BayBO auf dem jeweiligen Grundstück eingehalten w erden.

Der Balkon entspricht mit einer geplanten Ausladung von 1,50 m auch § 2 Abs. 7 der gemeindlichen Gestaltungssatzung, wonach die Vordächer über die Balkone reichen müssen.

Ein entsprechender Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes liegt vor.
Die Planänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Der Bauherr hat die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zu tragen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“ zu ändern und billigt den vorliegenden Entwurf. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungs-verfahrens beauftragt.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“ zu ändern und billigt den vorliegenden Entwurf. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungs-verfahrens beauftragt.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu tragen.


Gemeinderat Handke war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2015 09:34 Uhr