Vollzug der Baugesetze; Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung zur Errichtung eines Lärmschutzzaunes entlang des Grundstücks (straßenseitig) Fl.Nr. 1202/6 der Gemarkung Hausham, Miesbacher Straße 32 Antragsteller: Johann Penzl, Rainer Straße 39, 83734 Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte entlang seiner straßenseitigen Grundstücksgrenze in einer Höhe von 2,00 m und einer Länge von 25,00 m  eine Lärmschutzwand als geschlossenen Zaun errichten.

Der Antragsteller begründet seinen Antrag damit, durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzzaun) dem einwirkenden Verkehrslärm entgegenzuwirken.

Nach der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind jedoch Einfriedungen entlang öffentlicher Straßen nur zulässig

1.        Offene Zäune als Naturholzzäune (z. B. Bretter-, Stangen-, Staketenzäune)
2.        Hinterpflanzte …

jeweils mit einer Höhe bis max. 1,20 m (ab Oberkante Gelände)

Unzulässig entlang öffentlicher Straßen

1.        Immergrüne Hecken, die nur aus einer Pflanzenart bestehen
2.        Geschlossene Einfriedungen aus Mauer-, Bretter-, Plattenwerk oder ähnlichem
       

Anzumerken ist noch, dass der Antragsteller bereits die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach sowie das Staatliche Bauamt Rosenheim angefragt hat. Beide Behörden stehen dem Vorhaben positiv gegenüber.

Beschlussvorschlag

Die isolierte Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. dem Bau einer Lärmschutzwand, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, mit einer Länge von 25,00 m und einer Höhe von 2,00 m (gemessen ab Oberkante Gelände) wird erteilt.

Der eingereichte Antrag des Antragstellers samt Lageplan sowie den beiden Stellungnahmen der beteiligten Behörden (Staatliches Bauamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Die isolierte Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. dem Bau einer Lärmschutzwand, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, mit einer Länge von 25,00 m und einer Höhe von 2,00 m (gemessen ab Oberkante Gelände) wird erteilt.

Der eingereichte Antrag des Antragstellers samt Lageplan sowie den beiden Stellungnahmen der beteiligten Behörden (Staatliches Bauamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2015 12:01 Uhr