Vollzug der Baugesetze;
Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung zur Errichtung eines Lärmschutzzaunes entlang des Grundstücks (straßenseitig) Fl.Nr. 1202/6 der Gemarkung Hausham, Miesbacher Straße 32
Antragsteller: Johann Penzl, Rainer Straße 39, 83734 Hausham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte entlang seiner straßenseitigen Grundstücksgrenze in einer Höhe von 2,00 m und einer Länge von 25,00 m eine Lärmschutzwand als geschlossenen Zaun errichten.
Der Antragsteller begründet seinen Antrag damit, durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzzaun) dem einwirkenden Verkehrslärm entgegenzuwirken.
Nach der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind jedoch Einfriedungen entlang öffentlicher Straßen nur zulässig
1. Offene Zäune als Naturholzzäune (z. B. Bretter-, Stangen-, Staketenzäune)
2. Hinterpflanzte …
jeweils mit einer Höhe bis max. 1,20 m (ab Oberkante Gelände)
Unzulässig entlang öffentlicher Straßen
1. Immergrüne Hecken, die nur aus einer Pflanzenart bestehen
2. Geschlossene Einfriedungen aus Mauer-, Bretter-, Plattenwerk oder ähnlichem
…
Anzumerken ist noch, dass der Antragsteller bereits die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach sowie das Staatliche Bauamt Rosenheim angefragt hat. Beide Behörden stehen dem Vorhaben positiv gegenüber.
Beschlussvorschlag
Die isolierte Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. dem Bau einer Lärmschutzwand, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, mit einer Länge von 25,00 m und einer Höhe von 2,00 m (gemessen ab Oberkante Gelände) wird erteilt.
Der eingereichte Antrag des Antragstellers samt Lageplan sowie den beiden Stellungnahmen der beteiligten Behörden (Staatliches Bauamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Die isolierte Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. dem Bau einer Lärmschutzwand, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, mit einer Länge von 25,00 m und einer Höhe von 2,00 m (gemessen ab Oberkante Gelände) wird erteilt.
Der eingereichte Antrag des Antragstellers samt Lageplan sowie den beiden Stellungnahmen der beteiligten Behörden (Staatliches Bauamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2015 12:01 Uhr