Personenstandsrecht; Ernennung von Frau Petra Süsens zur Leiterin des Standesamts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die bisherige Leiterin des Standesamtes Hausham, Frau Petra Sperl, ist nunmehr Leiterin des Bauamtes der Gemeinde Hausham. Mit dem vorangegangenen Beschluss wurde ihre Bestellung zur Leiterin des Standesamtes widerrufen.

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes ist für jedes Standesamt einer der Standesbeamten zum Leiter des Standesamtes zu ernennen.

Aus Sicht der Verwaltung kommt dafür nur die neue Standesbeamtin Frau Petra Süsens in Frage.

Tarifrechtlich hat diese Ernennung keinerlei Auswirkungen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, Frau Petra Süsens zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Leiterin des Standesamtes Hausham zu ernennen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Frau Petra Süsens zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Leiterin des Standesamtes Hausham zu ernennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.02.2016 11:57 Uhr