Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 "Miesbacher Straße" bzgl. Grünordnung Antragsteller: IB Haus und Grund


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 30 „Miesbacher Straße“ sind in den textlichen Festsetzungen zur Grünordnung nur heimische Gehölze für den gesamten Geltungsbereich festgesetzt.
Bei einer Ortsbesichtigung durch das Landratsamt Miesbach wurde festgestellt, dass im gesamten Bebauungsplangebiet auch Thujen verpflanzt worden sind.
Auch in der unmittelbar angrenzenden Nachbarschaft, z.B. Miesbacher Str. 3 ½ , ist eine Thujenhecke gepflanzt.

In der gemeindlichen Gestaltung für das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild  der Gemeinde Hausham werden jedoch immergrüne Hecken, die nur aus einer Pflanzenart bestehen (Thuja) nur entlang öffentlicher Straßen als unzulässig festgeschrieben.
Im Umkehrschluss sind diese also innerhalb der einzelnen Grundstücke zulässig.

Ein Gleichgewicht zwischen der gültigen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham und dem Bebauungsplan Nr. 30 „Miesbacher Straße“ ist derzeit nicht gegeben.
Um die Konformität jedoch herzustellen und eine Ungleichbehandlung der Anwohner des Benzingweges im Verhältnis zu den anderen Haushamer Gemeindebürgern zu vermeiden, ist eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 30 „Miesbacher Straße“ bzgl. der Bepflanzung für immergrüne Hecken zu erteilen. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt die Befreiung für den Bebauungsplan Nr. 30 „Miesbacher Straße“ bzgl. den Festsetzungen zur Grünordnung. Eine Bepflanzung im Geltungsbereich mit immergrünen Hecken, die nur aus einer Pflanzenart (Thuja) bestehen, ist somit erlaubt, um das Gleichgewicht zwischen der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde und dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan zu erreichen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt die Befreiung für den Bebauungsplan Nr. 30 „Miesbacher Straße“ bzgl. den Festsetzungen zur Grünordnung. Eine Bepflanzung im Geltungsbereich mit immergrünen Hecken, die nur aus einer Pflanzenart (Thuja) bestehen, ist somit erlaubt, um das Gleichgewicht zwischen der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde und dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan zu erreichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.11.2016 14:13 Uhr