Anbau an bestehende Doppelgarage und Umnutzung als Wohnküche; Grundstück Fl.Nr. 1672/6, Gemarkung Hausham Bauherr: Heinze Sven, Poschmühl 93 a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.07.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1672/6 der Gemarkung Hausham liegt im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung Poschmühl. Das Gebiet ist ausgewiesen als „MI- Mischgebiet“. Baugrenzen sind nicht vorgegeben. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich gem. § 2 Abs. 1 der Satzung nach § 34 BauGB.
Der Antragsteller möchte die bestehende Doppelgarage durch einen 3,49 m x 7,11 m großen eingeschossigen Anbau erweitern und künftig als Wohnraum nutzen. Das Dach der Bestandsgarage soll über den Anbau weitergezogen werden. Dadurch wird der bisher mittige Giebel asymetrisch.
Laut Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind nur Dächer mit mittigem First zulässig. Abweichungen hiervon sind zu begründen. Der Antragsteller begründet die Abweichung folgendermaßen:
Optisch teilt sich die Garage die westliche Dachfläche mit der Dachfläche des Bestands-gebäudes. Das Dach wird als Einheit wahrgenommen. Bei einer Erweiterung der Garage mit symetrischem Giebel würde sich das Garagendach vom Dach des Wohnhauses absetzen und unverhältnismäßig groß wirken. Eine Verlängerung des Daches ohne Versetzung des Giebels fügt sich wesentlich besser in das Ensemble ein. Eine Versetzung des Giebels würde ausserdem einen unverhältnismäßig großen Kosten- und Arbeitsaufwand bedeuten.

Die Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück, die benötigten 4 Stellplätze für 2 Wohneinheiten können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Für die Wasser- und Kanalmäßige Erschließung wird auf den Bestand zurückgegriffen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 3 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des außermittigen Firsts zu.
       Abstimmung ____:____
Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 25.05.2016.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 3 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des außermittigen Firsts zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 25.05.2016.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:12 Uhr