Freiwillige Feuerwehr Hausham; Bestätigung der Wahl des Kommandanten der FF Hausham und dessen Stellvertreters gem. Art 8 BayFwG
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 13.02.2017 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Mit Schreiben vom 27. Januar 2017 hat der Kreisbrandrat des Landkreises Miesbach, Herr Anton Riblinger, keine Einwendung gegen die Bestätigung der Kommandanten.
Beschlussvorschlag
Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Kommandant innerhalb eines Jahres nachfolgende Lehrgänge besucht:
- Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr
- Lehrgang für Zugführer
Beschluss
Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Kommandant innerhalb eines Jahres nachfolgende Lehrgänge besucht:
- Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr
- Lehrgang für Zugführer
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0