Bauantrag zur Sanierung eines Einfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 12/2, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 32
Bauherr: Bliss Hans-Joachim
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, sein bestehendes Einfamilienhaus zu sanieren und gleichzeitig den erdgeschossigen östlichen Anbau aufzustocken.
Das Grundstück liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist dieses Grundstück als Dorfgebiet festgesetzt.
Bei der Sanierung wird der derzeit eingeschossige Anbau aufgestockt. Dabei wird an der nördlichen Gebäudeseite der vorhandene Vorsprung abgebrochen und die Außenwand bündig zum Hauptgebäude ausgeführt.
Die Firsthöhe
des Anbaus wird dem Dachfirst des Hauptgebäudes angeglichen. Die Dachneigung des Anbaus beträgt 19°. Änderungen an der Dachgestaltung des Hauptgebäudes werden nicht ausgeführt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:57 Uhr