Entschädigung der weiteren Bürgermeister
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister haben, neben der ihnen als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung, nach dem Maß ihrer besonderen Inanspruchnahme Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung wird im Einvernehmen mit dem weiteren Bürgermeister durch den Gemeinderat festgelegt.
2. Bürgermeister
Mit Beschluss in der konstituierenden Sitzung im Mai 2014 hat der Gemeinderat die Höhe der Entschädigung des 2. Bürgermeisters auf 407,67 € festgesetzt. In der Zwischenzeit beträgt die monatliche Entschädigung durch die tariflichen Erhöhungen 473,42 €. Dies soll so beibehalten werden.
Gleichzeitig soll der 2. Bürgermeister aber eine angemessene Entschädigung bei der tatsächlichen Vertretung des 1. Bürgermeisters erhalten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigung des 2. Bürgermeisters ab dem 01.05.2020:
- Die laufende monatliche Entschädigung wird auf € 473,42 festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 dieses Beschlusses fallen.
- Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des ersten Bürgermeisters ab dem 4. Vertretungstag eine Entschädigung von 100,-- € je tatsächlich geleisteten Kalendertag gewährt.
3. Bürgermeister
Mit Beschluss in der konstituierenden Sitzung im Mai 2014 hat der Gemeinderat die Höhe der Entschädigung des 3. Bürgermeisters auf 221,80 € festgesetzt. In der Zwischenzeit beträgt die monatliche Entschädigung durch die tariflichen Erhöhungen 265,62 €. Dies soll so beibehalten werden.
Gleichzeitig soll der 3. Bürgermeister aber eine angemessene Entschädigung bei der tatsächlichen Vertretung des 1. Bürgermeisters erhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigung des 3. Bürgermeisters ab dem 01.05.2020:
- Die laufende monatliche Entschädigung wird auf € 265,62 festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 dieses Beschlusses fallen.
Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des ersten Bürgermeisters ab dem 4. Vertretungstag eine Entschädigung von 100,-- € je tatsächlich geleisteten Kalendertag gewährt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigung des 2. Bürgermeisters ab dem 01.05.2020:
- Die laufende monatliche Entschädigung wird auf € 473,42 festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 dieses Beschlusses fallen.
- Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des ersten Bürgermeisters ab dem 4. Vertretungstag eine Entschädigung von 100,-- € je tatsächlich geleisteten Kalendertag gewährt.
3. Bürgermeister
Mit Beschluss in der konstituierenden Sitzung im Mai 2014 hat der Gemeinderat die Höhe der Entschädigung des 3. Bürgermeisters auf 221,80 € festgesetzt. In der Zwischenzeit beträgt die monatliche Entschädigung durch die tariflichen Erhöhungen 265,62 €. Dies soll so beibehalten werden.
Gleichzeitig soll der 3. Bürgermeister aber eine angemessene Entschädigung bei der tatsächlichen Vertretung des 1. Bürgermeisters erhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigung des 3. Bürgermeisters ab dem 01.05.2020:
- Die laufende monatliche Entschädigung wird auf € 265,62
festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 dieses Beschlusses fallen.
Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des ersten Bürgermeisters ab dem 4. Vertretungstag eine Entschädigung von 100,-- € je tatsächlich geleisteten Kalendertag gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.05.2020 10:11 Uhr