Bildung von Ausschüssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bezeichnung der Ausschüsse, die Zahl der Mitglieder, die Rechtstellung und der Vorsitz in den jeweiligen Ausschüssen ist in der Gemeinde Hausham in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt.

Bevor diese Satzung erlassen wird, müssen diese Pflichtinhalte vorab festgelegt werden.


Anzahl der Ausschüsse

Bisher hat der Gemeinderat drei Ausschüsse bestellt:

Hauptverwaltungsausschuss
Bau- und Umweltausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss)

Die Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse hat sich in den letzten Jahrzehnten absolut bewährt.


Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen

Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der Fraktionen Rechnung zu tragen (Gebot der Spiegelbildlichkeit – Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO).

Bisher waren im HVA und im Bau- und Umweltausschuss jeweils 5 Mitglieder plus dem Vorsitzenden. Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl am 15. März 2020 kann mit einer Besetzung der Ausschüsse mit 5 Mitgliedern dem Stärkeverhältnis der Fraktionen nicht mehr gerecht werden. Zudem müsste, abhängig vom Sitzverteilungsverfahren, für die Vergabe des fünften Ausschusssitzes evtl. ein Losentscheid herbeigeführt werden.

Sollte aber die jeweilige Ausschussstärke auf 6 Mitglieder plus dem Vorsitzenden erhöht werden, würde zum einen dem Stärkeverhältnis Rechnung getragen, zum anderen würde egal was für Sitzverteilungsverfahren (Hare-Niemeyer, Sainte Lague oder d’Hondt) angewandt wird, immer die gleiche Sitzverteilung (CSU 2, Grüne 1, SPD 1 und FW 2) herauskommen.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Hauptverwaltungsausschuss und den Bau- und Umweltausschuss mit jeweils 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern plus dem Vorsitzenden zu besetzen.
Analog dazu sollte dazu aus Sicht der Verwaltung der Rechnungsprüfungsausschuss aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderates bestehen.


Die Aufgaben der Ausschüsse werden in der Geschäftsordnung geregelt.


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

  1. den Hauptverwaltungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern

  1. den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern

  1. den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 3 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.


Den Vorsitz in den in Buchstaben a) und b) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

  1. den Hauptverwaltungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern

  1. den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern

  1. den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 3 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.


Den Vorsitz in den in Buchstaben a) und b) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2020 10:11 Uhr