Kindergärten der Gemeinde Hausham - Anschaffung von Lüftungsgeräten; Informationen zum Sachstand und Entscheidung zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern hat nun zur Bekämpfung der Corona – Pandemie die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung neu aufgelegt. 

Entgegen der ursprünglichen Richtlinie ist nun auch die Beschaffung von Lüftungsgeräten in Kindertagesstätten förderfähig. 

Die Fördervoraussetzungen und die Förderquoten sind analog des Verfahrens bei der Beschaffung der Geräte für die Grund- und Mittelschule gefasst. 

Auch hier ist die Förderung als nicht zurückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf höchsten 1.750 € je förderfähigen Raum, ausgestaltet. 

Die Kindergärten der Gemeinde Hausham melden den Bedarf mit 21 Geräten. Unter Zugrundelegung der Aufwendungen bei der Anschaffung der Geräte für die Grund- und Mittelschule wird von einem Gesamtvolumen von 17.850 € ausgegangen. 

Nach Abzug der Förderung und zuzüglich der Erstausstattung mit Ersatzfiltern beläuft sich dann der Gemeindeanteil auf voraussichtlich 12.075 €.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von 21 Lüftungsgeräten für die Kindergärten der Gemeinde Hausham mit einem Gesamtvolumen von voraussichtlich 17.850 €.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Förderverfahren vorzunehmen, die Ausschreibung durchzuführen und nach erfolgter Ausschreibung die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von 21 Lüftungsgeräten für die Kindergärten der Gemeinde Hausham mit einem Gesamtvolumen von voraussichtlich 17.850 €.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Förderverfahren vorzunehmen, die Ausschreibung durchzuführen und nach erfolgter Ausschreibung die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 14:30 Uhr