Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage; Grundstück: Flur-Nr. 1077/8, Gem. Hausham, Nähe Agatharieder Weg Antragsteller: Scheur Veronika und Muschielok Christoph


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Flur- Nr. 1077/8 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage. 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 21 „Agatharieder Weg“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Die östlich gelegene Doppelhaushälfte soll auf einer Fläche von 9,50 m x 7,98 m mit einer Wandhöhe von 6,70 m, einer Firsthöhe von 8,72 m und einer Dachneigung von 23° errichtet werden. 
Die Garage soll 6,00 m x 6,00 m werden. 

Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 21 „Agatharieder Weg“. Damit liegen die Voraussetzungen des Art. 58 Abs. 1 BayBO vor und die Behandlung des Bauantrags könnte im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen. Aufgrund der Lage des Baugrundstücks nahe des Überschwemmungsbereichs der Schlierach soll das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Aufgrund der Lage des Baugrundstücks nahe des Überschwemmungsbereichs der Schlierach soll das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Aufgrund der Lage des Baugrundstücks nahe des Überschwemmungsbereichs der Schlierach soll das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2022 08:54 Uhr