Schaffung einer Einrichtung der Großtagespflege; Entscheidung zum weiteren Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Erdgeschosswohnung im Anwesen Grenzstraße 3, das sich im Eigentum der Gemeinde Hausham befindet, steht seit dem Auszug der letzten Mieter leer. Gleichzeitig übersteigt die Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen die derzeitig vorhandene Anzahl an Betreuungsplätzen im Gemeindegebiet.
Aus diesem Grund wurde das Landratsamt Miesbach – Jugendamt um Stellungnahme gebeten, ob in der Wohnung die Einrichtung einer Kindertagespflege möglich ist. Nach Besichtigung der Wohnung durch Mitarbeiter des Landratsamtes ist aufgrund der Wohnungsgröße die Schaffung einer Großtagespflege zur Betreuung von 6 – 10 Kindern durch 2 Betreuungspersonen möglich.
Bei der Nutzung von Räumen für die Großtagespflege handelt es sich um eine Anlage für soziale Zwecke. Diese Nutzung ist von einer Baugenehmigung zur reinen Wohnnutzung nicht umfasst. Somit müsste für die Schaffung einer Einrichtung der Großtagespflege im Anwesen Grenzstraße 3 ein Bauantrag zur Nutzungsänderung gestellt werden
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat befürwortet die Schaffung einer Einrichtung der Großtagespflege im Anwesen Grenzstraße 3 und bevollmächtigt den 1. Bürgermeister Jens Zangenfeind, einen dementsprechenden Bauantrag einzureichen.
Beschluss
Der Gemeinderat befürwortet die Schaffung einer Einrichtung der Großtagespflege im Anwesen Grenzstraße 3 und bevollmächtigt den 1. Bürgermeister Jens Zangenfeind, einen dementsprechenden Bauantrag einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2022 15:43 Uhr