Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wurde bereits mit Bescheid vom 01.09.2020 vom Landratsamt Miesbach genehmigt. Nunmehr wurde das Grundstück verkauft und der neue Grundstückseigentümer beantragt eine Tektur zum genehmigten Bauantrag.
Im Vergleich zum genehmigten Plan wird das Gebäude mit den Maßen 9 m x 11,06m zwar um 1 Meter breiter, dafür aber um 1 Meter kürzer. Dadurch rückt das Gebäude um ca. 1,50 m weiter von der Straße ab, ebenso wird die Garage in Richtung Hang verschoben.
Im 1. OG wird an der Ostfassade ein Balkon angebaut, der sich an der Südfassade bis zur Terrasse über der Garage fortsetzt. Der Balkon des 2. OG ist umlaufend. Das Balkongeländer soll aus Stahl, anthrazit-pulverbeschichtet mit Holzhandlauf ausgeführt werden.
Laut § 3 Abs. 8 der Gestaltungssatzung dürfen Balkongeländer nur in Holz, in begründeten Fällen auch in Metall ausgeführt werden.
Das Stahlgeländer wird wie folgt begründet:
Ein anthrazitfarbiges Balkongeländer unterstreicht den durch die großen Fensterflächen offenen Baustil des Hauses und harmonisiert mit der anthrazitfarbigen Dacheindeckung.
Der Teil der Garage, der nicht von der Terrasse überdeckt wird, wird mit einem 30° steilen Pultdach versehen, das begrünt wird.
Die Dachneigung des Wohngebäudes soll 18,5° betragen und soll entsprechend der beiden Nachbargebäude mit anthrazitfarbigen Dachziegeln eingedeckt werden.
Laut § 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung sind Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken.
Die anthrazitfarbige Dacheindeckung wird wie folgt begründet:
Das Haus wird auf der südlichen Dachseite mit einer schwarzen Photovoltaik Anlage ausgestattet. Durch die großflächige Anlage wird ca. 80% der südlichen Dachhälfte von der PV Anlage ausgefüllt. Bei der laut Gestaltungssatzung geforderten naturroten Dachziegelfarbe ergibt sich deshalb ein sehr großer Kontrast der PV Anlage, wodurch die Anlage extrem ins Auge stechen würde.
Zusätzlich ergibt sich durch die Dimension der Anlage ein großer optischer Unterschied der Nord- und Süddachschräge, mit der Nordseite in Rot und der Südseite hauptsächlich in schwarz. Bei einem Dach in einer dunklen Graustufe gehalten würde sich die PV Anlage wesentlich besser integrieren, sowohl in der gesamten Optik des Hauses als auch in der gesamten Ästhetik.