Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Widmung der Zufahrtsstraße zu Industriestraße 23 / 24 als öffentlicher Eigentümerweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.08.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Zuge der Grundstücksteilung der Flurnummer 1103 wurde die Fläche 1103/44 als Zufahrtsstraße für die hinterliegenden Grundstücke Flur-Nrn. 1103/4, 1103/40 und 1113/1 herausgeteilt und an die Hausham Industriestraße GmbH & Co.KG veräußert und mit Geh- und Fahrtrechten belastet.

Im Notarvertrag vom 22.12.2011 (Kaufvertrag dieser Fläche zugunsten der Hausham Industriestraße GmbH & Co.KG) wurde von der Gemeinde Hausham erklärt, die Fläche der Flurnummer 1103/44 als öffentliche Verkehrsfläche (Eigentümerweg) zu widmen. Die Hausham Industriestraße GmbH & Co.KG hat hierzu ihre Zustimmung erklärt.

Eigentümerwege bzw. Eigentümerstraßen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 53 Nr. 3 BayStrWG) sind Straßen, die von Grundstückseigentümern in unwiderruflicher Wiese einem beschränkten oder unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden und keiner anderen Straßenklasse angehören.
Eigentümerwege dienen somit einem privaten, dem Grundstückseigentümer zuzurechnenden Verkehr. Eine Zuordnung zu anderen Straßenklassen darf nicht möglich sein, weswegen die Straße keine allgemeine Verkehrsbedeutung aufweisen darf.
Straßenbaulastträger bei Eigentümerwegen sind stets die jeweiligen Grundstückseigentümer.

Die Zufahrstraße Flur-Nr. 1103/44 liegt an der Industriestraße. Gemäß dem Notarvertrag vom 22.12.2011 soll die Fläche nun als Eigentümerweg gewidmet werden.
Die Länge beträgt etwa 40 Meter.
Straßenbaulastträger ist die Hausham Industriestraße GmbH & Co.KG als 
Grundstückseigentümer. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Zufahrtsstraße zur Industriestraße 23 / 23 a auf Flur.Nr. 1103/44 als Eigentümerweg ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlage des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Zufahrtsstraße zur Industriestraße 23 / 24 auf Flur.Nr. 1103/44 als Eigentümerweg ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlage des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 10:32 Uhr