Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Änderung der Widmung des öffentlichen Eigentümerwegs "Benzingweg"
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.08.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 02.08.2022 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2019 wurde der Benzingweg im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung“ als Eigentümerweg für den Fuß- und Radverkehr gewidmet.
Wie sich nun herausgestellt hat, wurde für diesen Wegbereich durch den Grundstückseigentümer notariell ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten der Flurnummern 1053/2 und 1053/84 eingetragen.
Somit ist auf diesem Weg nicht nur Fuß- und Radverkehr zugelassen, sondern auch Kraftfahrzeugverkehr bis zu Grundstück Flur-Nr. 1053/84 zuzulassen. Aus diesem Grund muss die Widmung geändert werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Änderung der Widmung des Eigentümerwegs Benzingweg im Bereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung“ als beschränkt öffentlichen Eigentümerweg „Frei für den Fuß- und Radverkehr und für Anlieger Miesbacher Straße 5 a“.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Änderung der Widmung des Eigentümerwegs Benzingweg im Bereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung“ als beschränkt öffentlichen Eigentümerweg „Frei für den Fuß- und Radverkehr und für Anlieger Miesbacher Straße 5 a“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2022 10:32 Uhr