Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Hausham;
Informationen zum Sachstand und Entscheidung zum weiteren Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum 01.01.2024 wird das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft treten.
Mit diesem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung schaffen. Es ergänzt die im September beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) und tritt wie dieses am 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel ist es, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität umzustellen, damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 erreicht werden können.
Die Kommunale Wärmeplanung hat dabei eine besonders Stellung, da diese für die Bürger und Unternehmen in den Kommunen eine Orientierung u.a. im Hinblick auf die Versorgung durch Wärmenetze bietet.
Ziele der Kommunalen Wärmeplanung sind
- Eine kosteneffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 sicherzustellen
und
- Die Planungs- und Investitionsfreundlichkeit für Wärme-, Gas – Stromverteilnetzbetreiber, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Gebäudeeigentümer.
Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner wurde vom Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren geschaffen.
Im Rahmen eines solchen Verfahrens werden mit Hilfe eines externen Fachbüros die erforderlichen Schritte dieser Kommunalen Wärmeplanung entwickelt und erarbeitet.
Es wird mit einem Kostenvolumen von ca. 50.000 € gerechnet.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) wird der Aufwand mit 90 % der förderfähigen Kosten gefördert. Voraussetzung hierfür ist aber eine Antragstellung noch in 2023.
Beantragte Maßnahmen ab dem 01.01.2024 werden nur noch mit einem Fördersatz von 60 % der förderfähigen Kosten gefördert.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet zu beauftragen.
Die für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung notwendigen Mittel werden im Haushalt 2024/2025 bereitgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet zu beauftragen.
Die für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung notwendigen Mittel werden im Haushalt 2024/2025 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2023 18:20 Uhr