Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage, BPL 42, P 29
Grundstück: Flur-Nr. 703/0, Gem. Hausham, Nähe Huberbergstraße
Antragsteller: Galler Eva und Dominik
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0 (T) Parzelle 29 den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,50 m x 11,0 m und einer Wandhöhe von 6,0 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°. Für die Parzelle 29 wurde eine Grundfläche von 82,5 m² im Bebauungsplan festgesetzt.
Da es sich bei der Parzelle 29 um eine Parzelle für ein Einfamilienhaus handelt, ist eine Abstimmung mit Nachbargebäuden nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr