Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, BPL 41, P 6
Grundstück: Flur-Nr. 707/4, Gem. Hausham, Nähe Huberspitzweg
Antragsteller: Mayer Kathrin und Anian
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 707/4 (T) Parzelle 6 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,00 m x 10,70 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°.
Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Die Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. 5 haben gegenüber der Familie Mayer mündlich und mit Email vom 12.03.2023 schriftlich erklärt, dass sie in den nächsten Monaten keinen Bauantrag einreichen werden, mit der Folge, dass sie ihren späteren Bauantrag hinsichtlich der o.a. Vorgaben mit dem bereits genehmigten bzw. im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauantrag der Familie Mayer abstimmen müssen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr