Bebauungsplan Nr. 12 und städtebauliche Erhaltungssatzung "Abwinkl";
Antrag auf eine mögliche Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich einer Regelung der abweichenden Abstandsflächen für den Anbau eines Nebengebäudes mit Geräte-, Fahrrad- und Müllraum an ein bestehendes Nebengebäude
Grundstück: Flur-Nr. 642/20, Glückaufstraße 6
Bauherr: Katharina und Josef Würmseer
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Frau und Herr Würmseer beantragen eine nachträgliche Genehmigung für das bereits bestehende Nebengebäude. Im Jahr 2006 wurde bereits ein ähnlicher Bauantrag gestellt. Die Familie Würmseer hat 2011 diese Genehmigung einmal verlängern lassen. Am 17.02.2013 lief die Baugenehmigung aus und sie wurde nicht mehr verlängert.
Statt der genehmigten Planung mit einem Neubau des Nebengebäudes hat die Familie Würmseer das bestehende Nebengebäude umgebaut. Dies ist nach Ihren Angaben deshalb erfolgt, um durch die dann fehlenden Abstandsflächen eine größere Innenhoffläche zu erhalten.
Durch diesen Umbau ist aber der Bestandsschutz für das vorhandene Nebengebäude verloren
gegangen. Aufgrund des Umbaus sind Abstandsflächen zum östlichen Nachbarn, Herrn Werner Mader einzuhalten. Diese Abstandsflächen werden aber durch die aktuelle Planung nicht eingehalten.
Deshalb müsste der vergrößerte / veränderte Abbau wieder zurückgebaut werden.
Das Landratsamt Miesbach hat als Alternative vorgeschlagen, dass die Gemeinde Hausham den bestehenden Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“ ändern und das Nebengebäude einschließlich der abweichenden Abstandsfläche in diesen Bebauungsplan aufnehmen könnte.
Dies ist in seltenen Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist aber immer, dass
a) der Bauausschuss zustimmt und
b) der betreffende Nachbar, zu dem die Abstandsflächen nicht eingehalten werden, zustimmt.
Ohne diese schriftliche Zustimmung des Nachbarn kann die Gemeinde den Bebauungsplan nicht ändern, denn dann könnte der Nachbar gegen die Bebauungsplanänderung und damit gegen die Gemeinde klagen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss stimmt der Änderung und die Aufnahme des Nebengebäudes einschließlich der abweichenden Abstandsflächen in den Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“ zu
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Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Änderung und die Aufnahme des Nebengebäudes einschließlich der abweichenden Abstandsflächen in den Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“ zu
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
Datenstand vom 11.06.2015 16:35 Uhr