Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1353/10, Gem. Hausham, Thaler Weg 6 Antragsteller: Riedl Kurt


Daten angezeigt aus Sitzung:  -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Erweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses auf seinem Grundstück Flur-Nr. 1353/10, Thaler Weg 6 in Hausham. Das bestehende Obergeschoss soll um 8,35 m x 2,93 m erweitert werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die bestehende Wandhöhe von 3,10 m soll auf 5,42 erhöht werden. Das Dach wird weiter abgeschleppt, die bestehende Dachneigung von 23° wird weitergeführt. Die Südseite des Daches ist verkürzt.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).

Nach § 3 Abs. 3 der Gestaltungssatzung sind Dächer nur als Satteldächer mit mittigen First zulässig. Die Dachüberstände sollen mindestens 60 cm betragen. 

Für den außermittigen First ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig. Für eine Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor, kann der Abweichung nicht zugestimmt werden.  

Der außermittige First und der Dachüberstand werden wie folgt begründet: Im Erdgeschoss auf der Westseite befindet sich ein Fenster. Ein komplettes rausziehen des Daches würde dem Raum im Erdgeschoss das Tageslicht nehmen. Zudem soll die Erweiterung des Obergeschosses in Holzständerbauweise errichtet werden, um die Südansicht etwas aufzulockern

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für den außermittigen First und des Dachüberstandes zu.  

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Beschluss 1

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für den außermittigen First und des Dachüberstandes zu.  

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für den außermittigen First und des Dachüberstandes zu.  

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2023 11:58 Uhr