Errichtung einer Aufstockung mit Gaube und Erweiterung der Balkonanlage mit Außentreppe; Grundstück: Flur-Nr. 1176/12, Gem. Hausham, Tratberg II 3 Bauherr: Pastötter Martin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, das Wohngebäude aufzustocken. Hierzu soll der Dachstuhl um 
1,9 m angehoben werden. Die Wandhöhe erhöht sich dadurch auf 5,50 m, die Firsthöhe auf 7,7 m. Die Dachneigung beträgt 20°. Mit der Aufstockung entsteht eine zweite Nutzungseinheit.
Der Zugang zur Wohnung im Obergeschoss soll über eine Außentreppe erfolgen. Im Bereich des Eingangs wird eine Gaube errichtet. Die Balkonanlage um das Gebäude soll erweitert und komplett überdacht werden. 

Das Grundstück liegt im Hangbereich und aus diesem Grunde ergeben sich unterschiedliche sichtbare Wandhöhen zwischen 5,04 m und 6,73 m.
 
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem reinen Wohngebiet.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB soll sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, derBauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um-
gebung einfügen. Im Bereich Tratberg ist derzeit noch eine relativ geringe Bebauung auf großen 
Grundstücken  vorhanden. Die Wandhöhen der umliegenden Bebauung betragen zwischen 4,20 m und 5,10 m.
Um dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und des daraus resultieren-den Gebots der Nachverdichtung nachzukommen, eignet sich dieses Grundstück mit einer Grund-fläche von 733 m² dafür, das bestehende Gebäude aufzustocken und eine zweite Nutzungseinheit zu errichten. Dadurch kann eine maßvolle Nachverdichtung erreicht werden.

Die erforderlichen 4 Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. 

Planungsrechtlich bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach 
Maßgabe der vorliegenden Pläne. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach 
Maßgabe der vorliegenden Pläne. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2024 08:41 Uhr