Bauantrag Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens, FlNr. 801, 821 Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 10.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Über das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 20.01.2021 beraten und in diesem Zusammenhang dem anwesenden Vertreter der Antragstellerin das Rederecht erteilt.
Mit Schreiben vom 18.01.2021, eingegangen am 20.01.2021, teilte die Antragstellerin der Stadt Heilsbronn mit, dass der für die Gewächshausanlage notwendige Wasserbedarf durch das aufgefangene Regenwasser gedeckt wird. Die bestehenden Brunnen wären nach Aussage des Vertreters der Antragstellerin nicht in Betrieb und könnten z.T. nicht genutzt werden.
Es wird ein jährlicher Wasserverbrauch von derzeit 18.000 cbm (= 18.000.000 l) angegeben. Für die Erweiterung der Gewächshausanlage wird ein zusätzliches Wasserbecken nördlich des bestehenden errichtet.
In der Beratung am 20.01.2021 wurde zugesichert, über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erneut zu beraten, wenn entsprechende Nachweise über die Wasserversorgung vorliegen und ebenfalls nachgewiesen wird, dass der Wasserhaushalt nicht beeinträchtigt wird.
Da keine Grundwasserentnahme mittels Betriebsbrunnen erfolgt, wird der Wasserhaushalt insofern nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung gibt jedoch zumindest zu bedenken, dass das aufgefangene Regenwasser nicht dem Wasserhaushalt zugeführt wird und insoweit eine Beeinträchtigung durchaus denkbar ist.
Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit eine Deckung des Wasserbedarfs ausschließlich über aufgefangenes Regenwasser erfolgt oder, sollte dies zur Bewässerung nicht ausreichen, ein Wasserbezug über den Zweckverband zur Wasserversorgung erfolgt. Nach Mitteilung des Vertreters der Antragstellerin in der Stadtratssitzung am 20.01.2021 wäre die Versorgung insoweit gesichert. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sollte daher ausnahmsweise bedingt werden. Sollte der Bedingung nicht gefolgt werden, so wäre das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des bestehenden Gewächshauses und des Wasserbeckens auf Grundstück FlNr. 801 und FlNr. 821, Gemarkung Weißenbronn, wird unter der Bedingung erteilt, dass der Bauherrin im Rahmen der Baugenehmigung zur Auflage gemacht wird
- Die Bewässerung des zu genehmigenden Gewächshauses durch Regenwasser oder einen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
- Eine Grundwasserentnahme darf nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 09:14 Uhr