Kommunales Ortsrecht; Neuerlass einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung); Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 12. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.02.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Tagesordnungspunkt wurde am 05.02.2021 nachgemeldet.
Über den Neuerlass der Stellplatzsatzung wurde in der Sitzung am 20.01.2021 beraten.
Im Rahmen der Beratung wurde u.a. angemerkt, dass eine ausreichende Vorbereitung des Tagesordnungspunktes nicht möglich war. Zudem wurde mitgeteilt, dass die vorgeschlagene Änderung der Stellplatzsatzung auch auf Anbauten von nicht mehr als 50 m² Anwendung finden würde.
Die Stadtverwaltung hat die Angelegenheit nochmals geprüft und diese nunmehr erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Anzumerken ist, dass eine Stellplatzpflicht grundsätzlich unabhängig von der Größe etwaiger Anbauten entsteht. Bedeutsam ist für das Entstehen einer Stellplatzpflicht das Hinzukommen einer eigenen Wohneinheit. Die Richtzahlenliste wurde insoweit angepasst.
Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, die Regelung nach Ziff. 1.2 der Stellplatzsatzung insoweit zu ändern, dass ein Stellplatz für Wohnungen bis 40 m² nachzuweisen ist und für Wohnungen ab
41 m² 2 Stellplätze nachzuweisen sind.
Die Aufnahme der Verpflichtung zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen für Mehrfamilienhäuser sollte nach Ansicht der Verwaltung weiterhin aufgenommen werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung) in der vorliegenden Form. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 15.03.2021 09:14 Uhr