Tektur Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 314, Gemarkung Seitendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 314 der Gemarkung Seitendorf. Hierzu wurde bereits im März 2021 eine Bauvoranfrage eingereicht und das gemeindliche Einvernehmen auf Verwaltungsebene erteilt. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 28.07.2021 an Herrn Bogenreuther Unterlagen zur Weiterbearbeitung angefordert. Am 21.09.2021 reichte Herr Bogenreuther dazu eine Tektur ein. Herr Bogenreuther plant nun zusätzlich noch den Hackschnitzelanbau.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt am Ortsrand von Göddeldorf. Aufgrund der Lage ist das Vorhaben jedoch als im baurechtlicher Außenbereich einzuordnen. Gemäß BauGB § 35 (2) kann ein solches Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigen werden. Eine Zusage des vorliegenden Grundstückseigentümers, das betreffende Baugrundstück über seine Privatfläche im Grundbuch zu sichern (Leitungsrecht) liegt vor. Das Grundstück ist in ausreichender Breite an einen öffentlichen Verkehrsweg erschlossen. 
Die geforderten Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 314 der Gemarkung Seitendorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:55 Uhr