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Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Mühlbuck 4, 91560 Heilsbronn, FlNr. 409/11 Gemarkung Bürglein, Am Mühlbuck 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 27.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zum ursprünglichen Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem betreffenden Grundstück wurde das gemeindliche Einvernehmen durch die Stadt Heilsbronn am 29.04.2021 versagt. In den ursprünglichen Antragsunterlagen waren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt für die Garagenhöhe, die Höhe der Auffüllungen sowie die Höhe der Sichtschutzmauer.
Nachdem die Antragsunterlagen durch das Landratsamt Ansbach geprüft wurden, wurde der Antragstellerin mitgeteilt, dass der Bauantrag abgelehnt wird und daher eine Umplanung erforderlich wird.
Das Landratsamt Ansbach übersandte der Stadt Heilsbronn mit Schreiben vom 30.09.2021 einen Satz der überarbeiteten Antragsunterlagen mit dem Hinweis, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes nunmehr eingehalten werden und daher um Mitteilung gebeten wird, ob das Einvernehmen nunmehr erteilt wird.
Nach Prüfung der Stadtverwaltung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes nunmehr eingehalten, sodass das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der neu vorgelegten Unterlagen erteilt werden kann.
Es wird eine Abweichung für eine Grenzbebauung beantragt, welcher die Grundstücksnachbarn zugestimmt haben. Für eine Entscheidung über eine Abweichung der Abstandsflächen ist ausschließlich das Landratsamt Ansbach verantwortlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 409/11, Gemarkung Bürglein, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2021 13:55 Uhr