Isolierte Befreiung Erneuerung des Zaunes entlang des Gehweges am Grundstück, FlNr. 301/2, 301/3 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 19.01.2022 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Erneuerung des Zaunes entlang des Gehweges am Grundstück Fl.Nr. 301/2 sowie 301/3, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 15.  Gemäß den Festsetzungen hat die Einfriedung in Holz zu erfolgen. Es ist geplant, den morschen Holzzaun nun durch einen pflegeleichten Stabgittermattenzaun (Höhe 80 cm) zu ersetzen. Aus diesem Grund wurde eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes beantragt. 
Eine Befreiung hinsichtlich Zaunmaterial ist städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung sind nicht berührt. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind nicht vollständig.
Die Verwaltung empfiehlt, der isolierten Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Erneuerung des Zaunes entlang des Gehweges am Grundstück Fl.Nr. 301/2, 301/3, Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.02.2022 11:51 Uhr