Freistellungsverfahren Neubau eines Einfamilienhauses, FlNr. 409/14 Gemarkung Bürglein Am Mühlbuck 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 19.01.2022 ö 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf Flurnummer 409/14 Gemarkung Bürglein im Genehmigungsfreistellungsverfahren. 
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B5 „Am Mühlbuck“ in Bürglein. Die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden im eingereichten Bauplan nicht eingehalten. 
Geplant war eine Überdachung von Garage bis Hauseingang von ca. 12 Metern Länge. Die Baugrenze wurde dadurch überschritten. Aus Sicht der Bauverwaltung handelte es sich um keine filigrane Hausüberdachung
Gemäß Bebauungsplan ist eine Überschreitung der Baugrenze bzw. Baulinie durch filigrane Hauseingangsüberdachungen (z.B. freitragende Konstruktionen o.ä.) bis zu einer Tiefe von 1,5 m zulässig.
Der Planer wurde informiert, um den Plan ggf. mit den Bauherren anzupassen. Am 14.01.2022 wurde der Verwaltung ein geänderter digitaler Plan vorgelegt. 
Der Gebäudekomplex wurde um einen Meter nach Osten verschoben, das Vordach auf 1,0 m Tiefe verkürzt, somit liegt die gesamte Kubatur innerhalb der Baugrenzen. Ansonsten ist er Bauplan unverändert. 
Nach Aussage des Architekten werden die Geländehöhen gemäß Bebauungsplan eingehalten. Die vom Bauherren noch zu unterzeichnenden neuen Pläne gingen der Verwaltung am 18.01.2022 zu. 
Somit werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten und das Vorhaben wäre im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zuzustimmen, unter der Voraussetzung dass die geänderten Pläne mit Bauherrrenunterschriften bis spätestens 21.01.2022 nachgereicht werden.

Beschluss

Der Bau- und Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses auf Flurnummer 409/14 Gemarkung Bürglein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2022 11:51 Uhr