Bauantrag
Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle für Bauelemente
FlNr. 382/2 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstr. 8
Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Angelegenheit vorberatend befasst und dabei folgenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst:
Empfehlungsbeschluss: Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle auf Grundstück FlNr. 382/2, Gemarkung Weiterndorf.
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/2, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 8, die Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle für Bauelemente.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 15-05. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
Dem Bauantrag liegt Antrag auf eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 15 „Heilsbronn Ost“, die Erweiterung überschreitet die im Bebauungsplan angegebene Baugrenze. Zur Begründung wird angegeben, dass die geplante Größe der Erweiterung aus wirtschaftlicher Sicht zwingend erforderlich ist. Der mindestens einzuhaltende Grenzabstand vom 3,00m wird eingehalten. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO. Die erforderlichen 26 Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung der industriellen Produktions- und Lagerhalle auf Grundstück FlNr. 382/2, Gemarkung Weiterndorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2021 11:21 Uhr