Feuerwehrbedarfsplanung; Auftragsvergabe für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.11.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen, Ziff. 1.1 VollzBekFwG.
Die Stadt Heilsbronn hat für die gemeindlichen Feuerwehren bisher keinen Feuerwehrbedarfsplan erstellt.
Um beurteilen zu können, ob die Stadt Heilsbronn ihrem gesetzlichen Auftrag des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung ausreichend Rechnung trägt, wird empfohlen, einen Feuerwehrbedarfsplan nunmehr ausarbeiten zu lassen. Im Zuge der Erstellung wird zunächst eine Analyse der Bestandssituation, insbesondere der bestehenden Ausstattung der Feuerwehren durchgeführt. Zudem wird die Einsatzstärke der Feuerwehren beurteilt. Anschließend wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der gesetzliche Bedarf festgestellt.
Daraus lässt sich anschließend ableiten, ob die Stadt Heilsbronn dem gesetzlichen Auftrag gerecht wird oder ob bspw. Feuerwehren z.T. unterversorgt werden. Anhand des Feuerwehrbedarfsplanes kann zudem ersehen werden, ob und in welchem Umfang in den kommenden Jahren Maßnahmen oder Beschaffungen bei einzelnen Feuerwehren oder Fahrzeugen erforderlich werden.
Basierend auf dem Feuerwehrbedarfsplan kann in Einzelfällen der Bedarf für Anschaffungen festgestellt werden. Zudem kann im Wesentlichen festgestellt werden, ob Anschaffungen sinnvoll oder ggf. auch unnötig sein sollten.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Ortsfeuerwehren nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayFwG eine Bestandsgarantie haben. Es ist daher nicht beabsichtigt, Ortsfeuerwehren im Zuge der Bedarfsplanung umzustrukturieren.
Für die Erarbeitung eines Feuerwehrbedarfsplanes wurde bereits ein Angebot eingeholt. Dieses liegt als Anlage bei. Das Angebot beläuft sich auf ca. 15.000 €.
Nachdem ein geeignetes Fachbüro im Stadtgebiet ansässig ist, wurde nur dort ein Angebot eingeholt. Das Angebot beinhaltet die notwendigen Leistungen und überzeugt mit zahlreichen Referenzen. 
Eine Abfrage beim Landratsamt Ansbach hat ergeben, dass einige Gemeinden im Landkreis Ansbach bereits einen Feuerwehrbedarfsplan ausgearbeitet haben (Bsp.: Rothenburg o.d.T., Schillingsfürst, Leutershausen, Weidenbach, Röckingen, Petersaurach, Lehrberg, Wilburgstetten).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, einen Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Heilsbronn erarbeiten zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote entsprechender objektiver Fachfirmen einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 11:21 Uhr