Generalsanierung der Kindertagesstätte "Unterm Regenbogen";
Beschluss über die Kostenteilung und die Finanzierung
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 29.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Diakonieverein beabsichtigt die Generalsanierung der Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ in der Dahlienstraße.
Im Finanzplan der Stadt Heilsbronn wurden für die Jahre 2016 und 2017 dafür insgesamt 415.000 € (Gesamtkosten abzüglich Eigenmittel des Trägers) bereitgestellt.
Mit dem Gesetz zur Änderung des BayKiBiG vom 11.12.2012 ist die bisherige Förder-beschränkung für Investitionsvorhaben an Kindertageseinrichtungen auf 2/3 der notwendigen Kosten entfallen. Damit ist nun die feste Kostenaufteilung zwischen Kommune und Träger der Kindertageseinrichtung (2/3, 1/3) aufgehoben. Um einen Förderantrag nach FAG zu stellen, ist es nun notwendig, die Kostenaufteilung festzulegen.
Der letzte Antrag nach Aufhebung der fest geregelten Kostenteilung war der Zuschussantrag des Diakonievereines zur Nutzungsänderung im OG der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in der Pfarrgasse aus dem Jahr 2012. Auch in anderen Gemeinden wird überwiegend die bisherige Regelung weiter angewendet. Demnach könnte sich ein möglicher Finanzierungsplan nach FAG-Förderung folgendermaßen gestalten, der auch dem vom Diakonieverein vorgelegten Zuwendungsantrag entspricht.
Gesamtkosten
653.124,59 €
Zuweisung gem. Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG 281.641,25 €
(46 % der zuweisungfähigen Kosten)
Eigenmittel des Trägers (1/3 der GK) (Diakonieverein) 217.708,20 €
Anteil der Kommune (verbleibende Restkosten < 1/3 der GK) 153.775,17 €
Da sich die Gesamtkosten gegenüber der ursprünglichen Planung noch erhöht haben, ist es nun noch erforderlich, die bisher in die Investitionsplanung 2016 und 2017 eingestellten Mittel um 20.000 € auf 435.000 € zu erhöhen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass dem Diakonieverein Heilsbronn für die Generalsanierung der Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ gemäß dem vorliegenden Finanzierungsplan eine Zuwendung in Höhe von 153.775,15 € gewährt wird. Mit der Einhaltung der bisherigen Regelung (Kostenteilung 2/3 Stadt, 1/3 Träger) besteht weiterhin Einverständnis.
Entsprechende Eigenmittel der Stadt Heilsbronn sind vorhanden bzw. werden im Haushaltsplan 2016 entsprechend berücksichtigt. Außerdem erfolgt die Aufstockung der bisher eingestellten Mittel um 20.000 € auf 435.000 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.08.2015 08:24 Uhr