Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes bei der Lärmaktionsplanung; Information über die Stellungnahme der Stadt Heilsbronn und Antwort des Eisenbahnbundesamtes


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 29.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.07.2015 ö 12.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) führte eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch. Es handelte sich um eine internetplattformgestützte Eingabemöglichkeit, die den Bürgern in der Zeit vom 15.04.2015 bis 30.06.2015 zur Verfügung stand. Die Stadt Heilsbronn hat hiervon erstmals durch Mail der Regierung von Mittelfranken vom 26.05.2015 erfahren. Es wurde mitgeteilt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung bis 30.06.2015 verlängert wurde.
Die Verwaltung hat hiervon durch Veröffentlichung auf der Homepage informiert und für die Stadt Heilsbronn die ins RiS eingestellte Stellungnahme verfasst.
Das EBA hat hierzu mit Schreiben vom 09.07.2015 geantwortet (ebenfalls im RiS hinterlegt). Danach handelt es sich um die erste Lärmaktionsplanung des EBA. Es wird als Pilot-Runde eine Betroffenheitsanalyse auf der Grundlage der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Es werden auch die bereits erfolgten und geplanten Maßnahmen des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes dargestellt. Maßnahmen aus dem ersten Lärmaktionsplan gehen jedoch nicht hervor.
Erst im Jahr 2018 wird die gesetzlich geforderte Lärmaktionsplanung begonnen.
Dien t zur Kenntnis.

Datenstand vom 21.08.2015 08:24 Uhr