Bauantrag Kirchberg Sabine, Im Schwabachgrund 10, 91560 Heilsbronn; Umbau und Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses auf Fl.Nr. 133, Gemarkung Heilsbronn, Marktplatz 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2015 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 der Umnutzung von Praxis in Wohnungen zugestimmt.
Bezüglich der Fassadenänderung durch Anbringung einer äußeren Wärmedämmung und der damit verbundenen Überdeckung des Fachwerks wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Schreiben vom 20.08.2015 mit, dass gemeindliche Einvernehmen für die Fassadenänderung zu ersetzen.
Aus Sicht des Landratsamtes Ansbach mit Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde steht einer Genehmigung gem. § 34 BauGB sowohl aus bauplanungsrechtlicher als auch aus bauordnungsrechtlicher Sicht nichts entgegen.
Das gemeindliche Einvernehmen kann nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen verweigert werden. Die Gestaltung des Gebäudes ist kein planungsrechtlicher Grund, aus dem eine Gemeinde ihr Einvernehmen nicht erteilen darf.

Datenstand vom 22.09.2015 08:33 Uhr