Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren Firma NBHX Trim GmbH, Gutenbergstraße 30, 91560 Heilsbronn; Errichtung einer Überdachung/Zwischenbau auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30;


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2015 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Fa. NBHX beabsichtigt die Überdachung eines Durchgangs zwischen zwei Lagerhallen.

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:

Der Bebauungsplan B 24 wird eingehalten.

Für das Vorhaben wurde ein Bauantrag eingereicht, es ist jedoch ein Freistellungsverfahren möglich. Eine entsprechende Korrektur der Antragsunterlagen wurde durch die Verwaltung veranlasst.

Kein weiterer Stellplatzbedarf.

Nachbarunterschriften werden vom Bauherrn über einen zusätzlichen Plansatz eingeholt und nachgereicht.

Anmerkung: Sofern ein Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplanes entspricht, hat der Bauherr kein Wahlrecht, ob er trotzdem ein Baugenehmigungsverfahren durchführen möchte oder nicht.
Die Entscheidung, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, liegt bei der Gemeinde, Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO.

Die Nachreichung von Nachbarunterschriften über einen zusätzlichen Plansatz ist nicht möglich. Die Nachbarunterschriften sind auf jeder Planzeichnung zu leisten, da der Grundstücksnachbar damit versichert, exakt diese Planfertigung gesehen zu haben und damit einverstanden zu sein.

Da im Freistellungsverfahren die Nachbarunterschriften nicht notwendig sind, kann dies außenvorstehen.

Die betroffenen Nachbarn sind vor Baubeginn von der Baumaßnahme in Kenntnis zu setzen.

Beschluss

Dem Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2015 08:15 Uhr