Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen";
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 19.08.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Stadtratsbeschluss vom 10.06.2015 (Nr. 606) wurde die Entwurfsplanung nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt und die Auslegung beauftragt. Diese fand in der Zeit vom 23.06.2015 bis 23.07.2015 statt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer wird in der Sitzung die wesentlichen Einwendungen zusammenfassen und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorstellen. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Bauleitplanungen für die Stadt Heilsbronn und den bereits eingetretenen erheblichen Verzögerungen wegen der erforderlichen Fachgutachten sollte durch den Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) die Abwägung vorgenommen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss 1
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende
Satzung
§ 1
Der Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ für die Grundstücke FlNrn. 78 und 79 (Teilflächen), Gemarkung Weiterndorf, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.11.2015 09:24 Uhr