Bauantrag Firma Beil Baugesellschaft mbH, Chemnitzer Straße 21, 91564 Neuendettelsau; Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage Haus A + Haus B, Errichtung von Nebengebäuden für Fahrräder und Müll auf Fl.Nr. 273/60, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Herbststraße;


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 19.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.08.2015 ö beschliessend 9.5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 29.07.2015 wurde das Projekt der Firma Beil zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage auf dem Grundstück FlNr. 273/60, Heilsbronn, Bahnhofsstraße, dem Bau- und Umweltausschuss in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB (Innenbereich). Nach Auffassung des Landratsamts Ansbach fügt sich das Gebäude mit 4 Vollgeschossen ein und wäre grundsätzlich genehmigungsfähig (s. Protokoll zum Bau- und Umweltausschuss vom 29.07.2015, Nr. 167).
Mit der Eigentumswohnanlage werden 32 Wohnungen errichtet, wovon 28 barrierefrei hergestellt werden. Nach der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn vom 11.12.2008 ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 46 Stellplätzen. Die wurden bei der Vorstellung des Projekts auch vom Vorhabensträger nachgewiesen. Die Diskussion im Bau- und Umweltausschuss ergab, dass auch bei diesem Vorhaben nur maximal für 50 % der Wohnungen eine Ermäßigung für Altenwohnungen angesetzt wird. Auch in den zurückliegenden Bebauungsplänen (Winterstraße) wurden nur 50 % der Wohnungen als Altenwohnungen berücksichtigt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Stellplatzsatzung entsprechend zu ändern. In der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschusses ) wurde der Entwurf zur Änderung der Stellplatzsatzung vorgestellt. Danach sind nur noch 50 % der Wohnungen als Altenwohnungen anrechenbar. Die Satzung soll zum 01.09.2015 in Kraft treten.
Die Firma Beil hat nun den Bauantrag bezüglich der Stellplätze überarbeitet. Es werden nun 52 Stellplätze nachgewiesen. Auch nach Prüfung der Verwaltung können auf dem Grundstück keine weiteren Stellplätze errichtet werden (Feuerwehrrettungswege). Setzt man nun 50 % der Wohnungen als Altenwohnungen an, müssten 56 Stellplätze errichtet werden.
Die Nachbarunterschriften werden vom Antragsteller nachgereicht.
Eine Neuerschließung mit Strom und Wasser ist laut Stellungnahme der Stadtwerke erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, weil das Bauvorhaben nach Art. 34 BauGB genehmigungsfähig ist und insbesondere die Stellplatzanforderungen zum Zeitpunkt des Eingangs der Baugenehmigungsunterlagen bei der Stadt Heilsbronn erfüllt waren.

Beschluss

Dem vorliegenden Bauantrag wird zugestimmt. Die Nachbarunterschriften sind noch beizubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2015 09:24 Uhr