Anfrage auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Einkaufsmärkte Ansbacher Straße" zur Ansiedlung eines Lidl Lebensmittelmarktes; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 09.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.02.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ beschlossen. Anlass für diesen Aufstellungsbeschluss war die Absicht der Fa. REWE, im Gebäude des ehemaligen REWE-Marktes einen Drogeriemarkt (dm) anzusiedeln.
Im Laufe des mit der Vorhabenträgerin (Fa. REWE) nur zögerlich vorangehenden Verfahrens erreichte die Stadt Heilsbronn im November 2020 u. a. eine Nachricht, dass die Eigentümerin des Grundstückes / Immobilie über die Planungen durch die Vorhabenträgerin angeblich nicht informiert wurde. Die Eigentümerin des dortigen Grundstückes/Anwesens bat mit Schreiben vom 19.08.2021 um förmliche Einstellung des Bauleitplanverfahrens, was auch den bestehenden Gebäudekomplex incl. Getränkemarkt tangiert.
Gleichzeitig teilte die Grundstückseigentümerin mit, eigene Absichten zu verfolgen, die Liegenschaft einer Nutzung zuzuführen.
Auf vorherige Mitteilung der Eigentümerin trat am 18.10.2021 die Fa. Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG an die Stadt Heilsbronn heran und bekundete die Absicht, am Standort des ehem. REWE-Marktes einen Lidl Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Absicht der Fa. Lidl ist es, nicht das Bestandsgebäude zu nutzen, sondern einen zeitgemäßen Neubau zu errichten.
Als Ergänzung des Lebensmittelmarktes sollen ein Drogeriemarkt (z.B. dm) sowie der vorhandene Textilbetrieb angegliedert werden. Der Lebensmittelmarkt wäre mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² und der Drogeriemarkt mit der Verkaufsfläche von 700 m² beabsichtigt. Fa. Lidl hat mitgeteilt, dass der vorhandene Getränkemarkt nicht in die Planungen aufgenommen wird. Durch den Betreiber wäre eine anderweitige Lösung zu suchen.
Zur Realisierung des Projektes wäre eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Fa. Lidl fragt nun an, ob die Stadt Heilsbronn ein entsprechendes Bauleitplanverfahren durchführen würde. In einem entsprechenden Durchführungsvertrag müsste sich der Investor / Fa. Lidl zur Durchführung des Vorhabens sowie u. a. zur Tragung der Planungskosten verpflichten.
Nach den Vorgaben des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Heilsbronn wären für das Lebensmittelsortiment (Nahrungs- und Genussmittel) noch 1.350 m² Verkaufsfläche möglich. Der als Ergänzung geplante Drogeriemarkt (Verkaufsfläche 700 m²) bliebe etwas unter der bisher angedachten Größe (750 m²) zurück. Aus diesem Grund sind die Planungen wohl grundsätzlich mit den Inhalten des EEK verträglich.
Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Bereich der Ansbacher Straße würde das nach EEK vorhandene Ansiedlungspotenzial derzeit nahezu ausschöpfen. Die verbleibenden Flächen würden für die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte voraussichtlich, zumindest derzeit, nicht ausreichen, auch wenn ggf. eine Einzelfallbewertung erfolgen könnte.
Auf entsprechende Anfrage teilte die Projektentwicklungsgesellschaft, die im Bereich der Fabrikstraße (Bereich Bebauungsplan Nr. B 47) an der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) arbeitet, mit, dass im Falle der Ansiedlung eines Lidl-Marktes in der Ansbacher Straße eine weitere Ansiedlung eines Vollsortimenters im Bereich der Fabrikstraße ausscheide, es aber wohl dort derzeit auch schleppend vorangeht.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre es sehr zu begrüßen, wenn das Ortseinfahrtbild im Bereich der Ansbacher Straße eine weitere Aufwertung erfährt und die größtenteils leerstehende Immobilie endlich einer neuen Nutzung zugeführt wird. Im Falle einer Neuprojektierung und einer vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes eröffnen sich der Stadt Heilsbronn weitere Möglichkeiten, z.B. Fahrradständer, Elektroladesäulen, überdachte Stellplätze (ggf. mit PV-Modulen), Versickerungsflächen usw., einzufordern, auch wenn die Vorgaben der dort geltenden Wasserschutzgebietsverordnung zu berücksichtigen sind.
Bisher besteht zudem keine Sicherheit, dass die Ansiedlung eines Vollsortiment-Lebensmittelmarktes in nächster Zeit im Bereich der Fabrikstraße überhaupt umgesetzt werden kann. Die Stadtverwaltung wird dieser Anfrage eines Investors/der Fa. Lidl zur Ansbacher Straße (B 25) mit Einverständnis des Stadtrates ebenfalls nachgehen, um die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Aussicht zu stellen.
Der Investor / Fa. Lidl hätte als nächsten Schritt einen Vorhaben- und Erschließungsplan auszuarbeiten, sodass u. a. auf dessen Grundlage die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch den Stadtrat beraten werden kann.

Beschluss

Der Stadtrat stellt dem Investor / der Fa. Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ in Aussicht. Zur förmlichen Beratung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens ist auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan, jedenfalls ein geeigneter Entwurf, zunächst vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 07.04.2022 11:15 Uhr