Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Außeninstandsetzung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weißenbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.05.2022 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Evangelisch-Luth. Pfarramt St. Michael Weißenbronn, Herr Pfarrer Müller, beantragt mit Schreiben vom 26.04.2022 einen Zuschuss zur Außeninstandsetzung der Kirche, 1. BA (s. Anlage).
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 928.000 €; davon betragen die Kosten für den kirchlichen Anteil 188.500 €
Gemäß Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen werden bei Gesamtkosten ab 25.000 € 7 % Zuschuss für den Anteil der im Gemeindegebiet Heilsbronn lebenden Pfarreiangehörigen gewährt. Ab 50.000 € beträgt der Zuschuss i. d. R. 5 % bzw. ist dies eine Entscheidung des Stadtrates. Der Anteil der Heilsbronner Gemeindeangehörigen beläuft sich für die Kirchengemeinde Weißenbronn auf 65,5 % (Stand: 05/2022); somit beträgt der 5%-ige Zuschuss rd. 6.175 €.

Beschluss

Eine freiwillige Zuwendung gemäß der geltenden Zuwendungsrichtlinie Nr. 4 i. H. v. 5 % wird dem Stadtrat empfohlen; dies sind voraussichtlich 6.175 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2022 10:59 Uhr