Bauantrag Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf FlNr. 350, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 11.05.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern auf Flurnummer 350, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße.
Auf die bisherigen Behandlungen der beantragten Bauvorhaben für dieses Grundstück wird verwiesen (zuletzt 18.08.2021). Für die bisher eingereichten Bauvoranfragen für eine Wohnbebauung auf diesem Grundstück wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die bisher beantragte Bebauung fügte sich, auch nach Einschätzung des Landratsamtes Ansbach, nicht in die Umgebungsbebauung ein. Darüber hinaus liegt im Bereich der Neuendettelsauer Straße bereits eine Überlastung der Abwasserleitungen vor, was dem Antragsteller bekannt ist.
Zum nunmehr vorliegenden Bauantrag wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Es sind vier Häuser auf jeweils 448 m² Grundfläche mit insgesamt 40 barrierefrei erreichbaren Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage geplant.
Das nun geplante Bauvorhaben fügt sich nach Auffassung der Verwaltung in die Eigenart der näheren Umgebung nunmehr ein, diese Planung sieht eine Bebauung mit Flachdächern und einer Gesamthöhe der Gebäudekörper bis zu 9,72 m bei 3 vorgesehenen Vollgeschossen vor (siehe Planungsunterlagen).
Den Antragsunterlagen liegen Berechnungen bei, mit welchen Rückhaltevorrichtungen die Abwassererschließung nunmehr gesichert werde kann. Hierzu hat der Antragsteller ein externes Ingenieurbüro eingebunden. Nach dessen Berechnungen kann die einzuleitende Regenwassermenge mit einem Rückhaltevolumen von insgesamt 40 m³ auf dem Grundstück so angepasst werden, dass nicht mehr Niederschlagswasser eingeleitet wird, als bisher durch die Gärtnerei. Die abwassermäßige Erschließung wird erst nach Errichtung dieser Rückhaltevorrichtungen, welche ausreichend dimensioniert sein müssen, gesichert. Eine entsprechende Abnahme oder Begutachtung ist aufgrund der Regelungen der Entwässerungssatzung der Stadt Heilsbronn möglich.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Die erforderlichen 74 Stellplätze für Pkw´s werden nachgewiesen, ebenfalls die erforderlichen 40 Fahrradabstellplätze.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern auf Flurnummer 350, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.
Jedoch ist bei der Vorlage an das Landratsamt Ansbach auch auf die gesicherte Erschließung besonders hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.07.2022 14:15 Uhr