Bauantrag; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf FlNr. 395/152, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 11.05.2022 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flurnummer 395/152,Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 6a „Am Berghof“. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. 
Zu folgenden Festsetzungen liegt ein Antrag auf isolierte Abweichung vor:
Die Abstandsflächen sind gemäß Bebauungsplan einzuhalten
Aufgrund der Gebäudebauweise (Doppelhaushälfte), ist es nicht möglich die geforderte Abstandsfläche zum Nachbargrundstück an der Westseite, mit der Fl.Nr. 395/101 einzuhalten. Weiterhin überschreitet die Abstandsfläche, aufgrund der Grundstücksform, geringfügig die Grenze an der Ostseite des Grundstücks Fl.Nr. 395/102.
Die Unterschriften der betroffenen benachbarten Grundstückseigentümer liegen vor. 
Die Abweichung ist aus Sicht der Bauverwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flurnummer 395/152, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 14:15 Uhr