Bauantrag;
Dachgeschossausbau auf FlNr. 18/1, Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 11.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Dachgeschossausbau auf Flurnummer 181/1,Gemarkung Weiterndorf. Es ist die Errichtung von Dachgauben sowie der Ausbau des Dachraums als zusätzlicher Wohnraum geplant.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 1 A.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden nicht alle eingehalten, daher ist kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich.
Grundsätzlich wäre aufgrund der Baunovelle nach § 58 Abs. 2 BayBO die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben genehmigungsfrei gestellt.
Gemäß Bebauungsplan sind in diesem Bereich jedoch zwei Vollgeschosse (Erdgeschoss und Obergeschoss) zulässig. Gauben, Erker und sonstige Dachaufbauten sind unzulässig. Ein Antrag auf Befreiung ist daher notwendig, dieser Antrag wurde vom Entwurfsverfasser nachgereicht.
Die Abweichungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen..
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Dachgeschossausbau auf Flurnummer 181/1,Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.07.2022 14:15 Uhr