Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau;
Genehmigung der Satzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 20.01.2021 die Absicht erklärt, einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) beizutreten. Nach den vorbereitenden Maßnahmen und Planungen soll am 17.05.2022 die Gründungsveranstaltung der LAG Rangau stattfinden.
Die Absichtserklärung vom 20.01.2021 wurde dahingehend formuliert, dass ein Beitritt über die kommunale Allianz Kernfranken erfolgen solle. Im Zuge der weiteren Vorbereitungen wurde festgelegt, dass die Gemeinden eigenständig Mitglieder der LAG werden sollen.
Die Satzung der LAG, die Beitragsordnung und die Geschäftsordnung liegen im bisher ausgearbeiteten Entwurfsstand vor. Es wurde bereits mitgeteilt, dass noch kleinere, unbedeutende Änderungen erfolgen sollen.
Nach § 3 Abs. 7 der Satzung sind die Gemeinden der LAG geborene Mitglieder. Ein förmlicher Beitrittsbeschluss der Stadt Heilsbronn steht allerdings aktuell noch aus. Daher soll mittels Anerkennung der aktuell vorliegenden LAG-Satzung auch der Beitritt erklärt werden.
Beschluss
Die Stadt Heilsbronn erkennt die im Entwurf vorliegende LAG-Satzung, die Beitragsordnung sowie die Geschäftsordnung an und erklärt damit ihren Beitritt zur LAG Rangau. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Beitritt zu erklären und alle formal dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.08.2022 10:31 Uhr