Bayerische IT-Administrationsförderung (BayARn) für Schulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.05.2022 ö 12.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit den Förderprogrammen zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an den Schulen (Digitalbudget, Digitalpakt, SoLe, SoLD) haben Bund und Länder den Grundstein dafür gelegt, die technischen Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in einer zunehmend digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt nachhaltig zu verbessern. 
Ergänzend dazu ist am 5. August 2021 die Bay. IT-Administrationsförderung in Kraft getreten, um die Schulaufwandsträger bei der technischen IT-Administration, von der Planung und Beschaffung über die Inbetriebnahme und Installation bis zur professionellen Administration zu unterstützen. Diese gliedert sich in die Digitalpakt-Förderung (Bund) sowie in die Landesförderung.
Mit den Mitteln des Bundes können Personalkosten, Wartungsverträge sowie Qualifizierungsmaßnahmen in Abhängigkeiten der Investitionen innerhalb des Digitalpaktes gefördert werden, während die Landesmittel für nicht abgedeckte Ausgaben der IT-Aministration zur Verfügung stehen und sich auf die Gerätezahlen der IT-Umfrage der ALP Dillingen stützen.
Max. Förderhöhe Bundesmittel gem. BayARN-1: 17.500 Euro
Max. Förderhöhe Landesmittel gem. BayARN-2: 4.500 Euro (jährl. Zuwendung) 
Die Landesmittel könnten sich ggf. noch erhöhen, da die IT-Umfrage von den Schulen nach den in jüngster Vergangenheit geplanten Anschaffungen innerhalb Digitalpaktes ggf. noch angepasst werden muss.
Für alle bislang und künftig anfallenden Administrationskosten sollen die genannten Förderungen in Anspruch genommen werden.
Damit wird die Stadt Heilsbronn alle zur Verfügung stehenden förderfähigen Mittel (insgesamt rd. 210.000 € an Investitionen und 4.500,00 € jährlich) für die digitale Infrastruktur an den Grundschulen in Anspruch nehmen.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 02.08.2022 10:31 Uhr